Posta elettronica certificata
Vor 38 Jahren verschickte Ray Tomlinson die allererste Email. Seitdem hat sich in der Welt des Internets viel getan und Email ist seit Jahren eines der wichtigsten elektronischen Kommunikationsmittel. Ein großes Manko gibt es aber nach wie vor: Die rechtliche Verbindlichkeit ist nicht gegeben.
Nun geht der italienische Staat als einer der ersten weltweit einen Schritt weiter. Eine Email soll rechtlich einem eingeschriebenen Brief mit Rückantwort (raccomandata con ricevuta di ritorno) gleichgestellt werden. Damit dies funktionieren kann, benötigt man eine sogenannte zertifizierte Email-Adresse (
Posta
E
lettronica
Certificata – kurz PEC).
Das Gesetz
Im „
Decreto-legge 29 novembre 2008, n. 185
“ wird im Artikel 16 (
Riduzione dei costi amministrativi a carico delle imprese
) festgelegt, dass in jedem Antrag zur Eintragung ins Handelsregister eine solche PEC-Adresse verpflichtend angegeben werden muss. Bestehende Unternehmen müssen eine PEC-Adresse innerhalb von 3 Jahren nachreichen. Freiberufler in spätestens einem Jahr.
Das verfolgte Ziel dieser zeitlichen Vorgaben ist die möglichst zügige und flächendeckende Einführung des PEC-Systems, um damit Kosten zu sparen und die Effizienz zu steigern. Zudem sind bereits erste Schritte zu erkennen, welche dieses System für eine europa- oder gar weltweite Verbreitung etablieren sollen. Letzteres steht im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorgaben in Italien allerdings noch in den Sternen.
Auswirkungen für Benutzer und Provider
Im Grunde ist PEC für den Endanwender ein ganz normales Email-Postfach wie es jeder kennt und regelmäßig benutzt. Die Implementierung und Nutzung von Seiten des Absenders sollte also kein großes Hindernis darstellen und kann wie bisher mit den bekannten Email-Anwendungen (z. B. Outlook, Thunderbird …) erfolgen. PEC hat aber zusätzliche Funktionen und Anforderungen, welche die Anbieter – üblicherweise Internet Service Provider – vor eine Herausforderung stellen. Es geht dabei um genau definierte Bestätigungen, die jeder involvierte Mailserver seinem Absender zurückschickt und damit den Weg der elektronischen Nachricht und dessen vollständige und unveränderte Übermittlung nachvollzieh- und belegbar machen.
Die PEC-Mailserver der Provider bestätigen, dass die Nachricht
-
vom Absender abgeschickt worden ist
-
dem Empfänger zugestellt worden ist
-
den Empfänger mit unverändertem Inhalt erreicht hat
Jede Statusmeldung ist mit einer präzisen Zeitangabe versehen.
Eine PEC-Nachricht darf an keine „blinden Empfänger“ (BCC) und an nicht mehr als 250 Empfänger gleichzeitig gerichtet sein. Die Nachricht muss vom Provider des Absenders in verschlüsselter Form an den Provider des Empfängersübermittelt werden und die erwähnten Statusmeldungen müssen 30 Monate aufbewahrt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass zugestellte PEC-Nachrichten keine Computerviren enthalten.
Was ist zu tun?
Die restriktiven Nutzungsvorgaben und der Umstand, dass man für jede verschickte Nachricht mindestens eine, und meist mehrere automatische Statusmeldungen zurückbekommt, lassen es derzeit nicht ratsam erscheinen, generell auf PEC-Mailboxen umzustellen. Absender und Empfänger im Ausland werden durch kryptische Statusmeldungen, welche sie während der Kommunikation mit einer PEC-Adresse erhalten, möglicherweise verunsichert sein. Es macht aus derzeitiger Sicht vielmehr Sinn, sich
eine einzelne PEC-Mailbox speziell zum Zweck der rechtlich bindenden Kommunikation
mit öffentlichen Stellen und anderen PEC-Nutzern zuzulegen.